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Bestattungsvorsorge – Ihre persönliche, individuelle Entscheidung

- Eine durchdachte Bestattungsvorsorge erweist sich als vorteilhaft

- Handeln in Eigenverantwortung

- Die Sicherheit, dass alles geregelt ist

- Entlastung der Angehörigen

- Frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Todesfall ·   
    
- Finanzielle Absicherung durch Vorsorge

- Kein Risiko für eingezahltes Geld durch eine Bankbürgschaft

- Ihre Einlagen werden verzinst

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Hier finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge:

 

Vorsorge zu treffen, verschafft das gute Gefühl, alles geregelt zu haben.

Während früher der Tod als fester Lebensbestandteil angesehen wurde, wird er heute zunehmend verdrängt. Niemand denkt gern an den Tod seiner Angehörigen oder gar an den eigenen. Aber gerade im Sinne der Familie ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Maßnahmen im Todesfall zu treffen sind.


Bestattungsvorsorgevertrag

In einem Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich rechtsverbindlich Wünsche für die Gestaltung der Bestattung niederschreiben. Angaben über die Art und Weise sowie die Form der Beisetzung sind feste Bestandteile des Vertrages. Die Absicherung der anfallenden Kosten kann über die Einrichtung eines speziellen Bankkontos geschehen.

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre individuellen Wünsche für die Gestaltung Ihrer Bestattung in einem Bestattungsvorsorgevertrag zu formulieren.

Weitere Vorsorgemöglichkeiten:

Die Grundvorsorge
berücksichtigt, dass der Tod einmal eintreten wird, und regelt die finanzielle Absicherung einer späteren Bestattung. Hier empfehlen wir zum Beispiel den Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Die Niederschrift des persönlichen Willens hinsichtlich der dereinstigen Bestattung kann diese Grundvorsorge ergänzen. Bei Fragen zu einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, selbst bis ins hohe Alter, wenden Sie sich bitte ebenfalls vertrauensvoll an uns.

Die persönliche Vorsorge
betrifft Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Diese drei Elemente sind wichtige Vorsorgeregelungen für den Fall, dass Sie persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.